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Lärm- und Geruchsimmission

BImSchG, 16. und 18. BImSchV, TA Lärm, DIN 18005

Verkehrs-, Gewerbe- oder Landwirtschaftsimmissionen wirken doppelt: Sie mindern die Wohnqualität und damit die Zahlungsbereitschaft, und sie lösen bauliche Anforderungen an den Schallschutz aus — bis hin zu Grundrissbindungen, wenn schutzbedürftige Räume zur lauten Seite nicht zulässig sind. In der Nähe landwirtschaftlicher Betriebe kommen Geruchsimmissionen mit eigenen Abstandsregeln hinzu.

Wirkung auf den Bodenwert

  • Sinkende Zahlungsbereitschaft für Wohnnutzung, gewerbliche Nutzung oft unbeeinträchtigt
  • Anforderungen an den passiven Schallschutz verteuern den Bau
  • Grundrissbindungen können die verwertbare Geschossfläche verringern

Was wir dafür prüfen

  • Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie und Lärmaktionsplan
  • Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan
  • Abstände zu emittierenden Betrieben und Anlagen
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Weitere Merkmale

Hanglage und GeländeneigungEck- und MehrfrontgrundstückHinterliegergrundstück ohne eigene ErschließungÜbertiefe und ungünstiger ZuschnittAltlasten- und KampfmittelverdachtDenkmalschutz und EnsembleschutzErbbaurecht und ErbbauzinsBaulast im BaulastenverzeichnisWege- und Leitungsrecht, GrunddienstbarkeitÜberschwemmungsgebiet und StarkregenrisikoInnenbereich nach § 34 BauGBAußenbereich nach § 35 BauGBSanierungsgebiet und AusgleichsbetragUmlegung und GrenzregelungErschließungsbeitrag und AnliegerbeiträgeGemeindliches Vorkaufsrecht
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