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Warum Ihr Grundstück vom Bodenrichtwert abweicht

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB gilt für eine Zone und unterstellt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Jedes Merkmal auf dieser Seite ist ein Grund, warum die konkrete Parzelle davon abweicht — mit eigener Rechtsgrundlage, nicht bloß mit einem anderen Wort.

Beziffert wird die Abweichung im Gutachten und nicht auf einer Webseite: Spannen sind objekt- und lageabhängig, und eine erfundene Prozentzahl wäre hier schlimmer als keine.

Hanglage und Geländeneigung

Geneigtes Gelände verteuert die Gründung.

§ 8 ImmoWertV 2021 (Grundstücksmerkmale)

Eck- und Mehrfrontgrundstück

Zwei Straßenfronten, zwei Vorgaben.

§ 8 ImmoWertV 2021, Landesbauordnung (Abstandsflächen)

Hinterliegergrundstück ohne eigene Erschließung

Ohne gesicherte Zufahrt ist es kein Bauland.

§ 4 BauGB-Erschließung, § 1018 BGB (Grunddienstbarkeit)

Übertiefe und ungünstiger Zuschnitt

Der hintere Teil zählt nicht wie der vordere.

§ 8 ImmoWertV 2021, Umrechnungskoeffizienten der Gutachterausschüsse

Altlasten- und Kampfmittelverdacht

Der Verdacht wirkt schon vor dem Nachweis.

§ 2 BBodSchG, Landesbodenschutzgesetze

Denkmalschutz und Ensembleschutz

Auflagen mindern, Steuervorteile mildern.

Landesdenkmalschutzgesetze, §§ 7i und 10f EStG

Erbbaurecht und Erbbauzins

Belasteter Boden ist ein anderer Wert.

ErbbauRG, insbesondere §§ 9a und 27

Baulast im Baulastenverzeichnis

Steht nicht im Grundbuch und wirkt trotzdem.

Landesbauordnungen, Baulastenverzeichnis der Baurechtsbehörde

Wege- und Leitungsrecht, Grunddienstbarkeit

Abteilung II entscheidet mit über den Wert.

§ 1018 BGB, § 1090 BGB (beschränkte persönliche Dienstbarkeit)

Überschwemmungsgebiet und Starkregenrisiko

Im festgesetzten Gebiet ist Bauen die Ausnahme.

§§ 76 bis 78 WHG

Lärm- und Geruchsimmission

Lage an Straße, Schiene oder Betrieb.

BImSchG, 16. und 18. BImSchV, TA Lärm, DIN 18005

Innenbereich nach § 34 BauGB

Bauen ohne Bebauungsplan — nach der Nachbarschaft.

§ 34 BauGB

Außenbereich nach § 35 BauGB

Privilegiert oder gar nicht.

§ 35 BauGB

Sanierungsgebiet und Ausgleichsbetrag

Der Sanierungsvermerk kostet am Ende Geld.

§§ 136 ff. BauGB, Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB

Umlegung und Grenzregelung

Neuordnung der Grenzen, neu bemessener Wert.

§§ 45 ff. BauGB, vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB

Erschließungsbeitrag und Anliegerbeiträge

Beitragsfrei oder beitragspflichtig ist ein Wertunterschied.

§§ 127 ff. BauGB, Kommunalabgabengesetze der Länder

Gemeindliches Vorkaufsrecht

Der Kaufvertrag steht unter einem Vorbehalt.

§§ 24 bis 28 BauGB

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