Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB gilt für eine Zone und unterstellt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Jedes Merkmal auf dieser Seite ist ein Grund, warum die konkrete Parzelle davon abweicht — mit eigener Rechtsgrundlage, nicht bloß mit einem anderen Wort.
Beziffert wird die Abweichung im Gutachten und nicht auf einer Webseite: Spannen sind objekt- und lageabhängig, und eine erfundene Prozentzahl wäre hier schlimmer als keine.
Geneigtes Gelände verteuert die Gründung.
§ 8 ImmoWertV 2021 (Grundstücksmerkmale)
Zwei Straßenfronten, zwei Vorgaben.
§ 8 ImmoWertV 2021, Landesbauordnung (Abstandsflächen)
Ohne gesicherte Zufahrt ist es kein Bauland.
§ 4 BauGB-Erschließung, § 1018 BGB (Grunddienstbarkeit)
Der hintere Teil zählt nicht wie der vordere.
§ 8 ImmoWertV 2021, Umrechnungskoeffizienten der Gutachterausschüsse
Der Verdacht wirkt schon vor dem Nachweis.
§ 2 BBodSchG, Landesbodenschutzgesetze
Auflagen mindern, Steuervorteile mildern.
Landesdenkmalschutzgesetze, §§ 7i und 10f EStG
Belasteter Boden ist ein anderer Wert.
ErbbauRG, insbesondere §§ 9a und 27
Steht nicht im Grundbuch und wirkt trotzdem.
Landesbauordnungen, Baulastenverzeichnis der Baurechtsbehörde
Abteilung II entscheidet mit über den Wert.
§ 1018 BGB, § 1090 BGB (beschränkte persönliche Dienstbarkeit)
Im festgesetzten Gebiet ist Bauen die Ausnahme.
§§ 76 bis 78 WHG
Lage an Straße, Schiene oder Betrieb.
BImSchG, 16. und 18. BImSchV, TA Lärm, DIN 18005
Bauen ohne Bebauungsplan — nach der Nachbarschaft.
§ 34 BauGB
Privilegiert oder gar nicht.
§ 35 BauGB
Der Sanierungsvermerk kostet am Ende Geld.
§§ 136 ff. BauGB, Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB
Neuordnung der Grenzen, neu bemessener Wert.
§§ 45 ff. BauGB, vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB
Beitragsfrei oder beitragspflichtig ist ein Wertunterschied.
§§ 127 ff. BauGB, Kommunalabgabengesetze der Länder
Der Kaufvertrag steht unter einem Vorbehalt.
§§ 24 bis 28 BauGB