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Hinterliegergrundstück ohne eigene Erschließung

§ 4 BauGB-Erschließung, § 1018 BGB (Grunddienstbarkeit)

Ein Grundstück in zweiter Reihe hat keine eigene Grenze zur öffentlichen Straße. Ob es bebaubar ist, hängt allein daran, ob die Zufahrt rechtlich gesichert ist — durch Baulast oder Grunddienstbarkeit. Eine bloße Duldung des Nachbarn ist keine Sicherung, und ohne Sicherung fällt der Wert auf den einer nicht bebaubaren Fläche zurück.

Wirkung auf den Bodenwert

  • Ohne gesicherte Zufahrt entfällt die Bebaubarkeit und damit der Baulandwert
  • Gesicherte Zufahrt per Baulast stellt den Baulandwert weitgehend her
  • Die Fläche des Zufahrtsstreifens ist selbst kaum bebaubar

Was wir dafür prüfen

  • Baulastenverzeichnis der Baurechtsbehörde
  • Abteilung II des Grundbuchs auf Geh- und Fahrtrecht
  • Lageplan mit Nachweis der Anfahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge
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Weitere Merkmale

Hanglage und GeländeneigungEck- und MehrfrontgrundstückÜbertiefe und ungünstiger ZuschnittAltlasten- und KampfmittelverdachtDenkmalschutz und EnsembleschutzErbbaurecht und ErbbauzinsBaulast im BaulastenverzeichnisWege- und Leitungsrecht, GrunddienstbarkeitÜberschwemmungsgebiet und StarkregenrisikoLärm- und GeruchsimmissionInnenbereich nach § 34 BauGBAußenbereich nach § 35 BauGBSanierungsgebiet und AusgleichsbetragUmlegung und GrenzregelungErschließungsbeitrag und AnliegerbeiträgeGemeindliches Vorkaufsrecht
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