§ 2 BBodSchG, Landesbodenschutzgesetze
Steht eine Fläche im Altlastenkataster oder liegt sie in einem Kampfmittelverdachtsgebiet, wirkt das auf den Wert, noch bevor irgendetwas gefunden wurde: Käufer preisen das Risiko ein, Banken beleihen zurückhaltender, und vor dem ersten Spatenstich stehen Untersuchung und gegebenenfalls Sanierung. Die Zustandsstörerhaftung trifft dabei den Eigentümer, nicht den Verursacher von damals.