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Altlasten- und Kampfmittelverdacht

§ 2 BBodSchG, Landesbodenschutzgesetze

Steht eine Fläche im Altlastenkataster oder liegt sie in einem Kampfmittelverdachtsgebiet, wirkt das auf den Wert, noch bevor irgendetwas gefunden wurde: Käufer preisen das Risiko ein, Banken beleihen zurückhaltender, und vor dem ersten Spatenstich stehen Untersuchung und gegebenenfalls Sanierung. Die Zustandsstörerhaftung trifft dabei den Eigentümer, nicht den Verursacher von damals.

Wirkung auf den Bodenwert

  • Untersuchungs- und Sanierungskosten mindern den Bodenwert unmittelbar
  • Das verbleibende Restrisiko wirkt auch nach erfolgter Sanierung nach
  • Die Beleihbarkeit sinkt, was den Käuferkreis verkleinert

Was wir dafür prüfen

  • Auszug aus dem Altlasten- und Bodenschutzkataster
  • Kampfmittelvorerkundung des Landes
  • Historische Nutzung aus Adressbüchern und alten Luftbildern
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Weitere Merkmale

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