Landesbauordnungen, Baulastenverzeichnis der Baurechtsbehörde
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baurechtsbehörde — Abstandsflächen-, Vereinigungs-, Stellplatz- oder Zufahrtsbaulast. Sie steht NICHT im Grundbuch, sondern in einem eigenen Verzeichnis, und wird deshalb bei Kauf und Bewertung regelmäßig übersehen. Wirksam ist sie trotzdem, und sie kann das Baufenster des belasteten Grundstücks erheblich beschneiden.