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Baulast im Baulastenverzeichnis

Landesbauordnungen, Baulastenverzeichnis der Baurechtsbehörde

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baurechtsbehörde — Abstandsflächen-, Vereinigungs-, Stellplatz- oder Zufahrtsbaulast. Sie steht NICHT im Grundbuch, sondern in einem eigenen Verzeichnis, und wird deshalb bei Kauf und Bewertung regelmäßig übersehen. Wirksam ist sie trotzdem, und sie kann das Baufenster des belasteten Grundstücks erheblich beschneiden.

Wirkung auf den Bodenwert

  • Übernommene Abstandsflächen verkleinern die eigene bebaubare Fläche
  • Eine Zufahrtsbaulast zugunsten des Nachbarn bindet den betroffenen Streifen dauerhaft
  • Zugunsten des eigenen Grundstücks eingetragene Baulasten erhöhen umgekehrt den Wert

Was wir dafür prüfen

  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, nicht nur aus dem Grundbuch
  • Zuordnung von belastetem und begünstigtem Grundstück
  • Auswirkung auf die Abstandsflächenbilanz
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Weitere Merkmale

Hanglage und GeländeneigungEck- und MehrfrontgrundstückHinterliegergrundstück ohne eigene ErschließungÜbertiefe und ungünstiger ZuschnittAltlasten- und KampfmittelverdachtDenkmalschutz und EnsembleschutzErbbaurecht und ErbbauzinsWege- und Leitungsrecht, GrunddienstbarkeitÜberschwemmungsgebiet und StarkregenrisikoLärm- und GeruchsimmissionInnenbereich nach § 34 BauGBAußenbereich nach § 35 BauGBSanierungsgebiet und AusgleichsbetragUmlegung und GrenzregelungErschließungsbeitrag und AnliegerbeiträgeGemeindliches Vorkaufsrecht
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