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Denkmalschutz und Ensembleschutz

Landesdenkmalschutzgesetze, §§ 7i und 10f EStG

Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung verändert oder abgebrochen werden, und selbst die Lage in einem geschützten Ensemble bindet die Gestaltung des Neubaus. Das begrenzt die Ausnutzung und verteuert das Bauen. Auf der anderen Seite stehen erhöhte Absetzungen nach §§ 7i, 10f EStG und Zuschüsse, die den Nachteil je nach Fall spürbar dämpfen.

Wirkung auf den Bodenwert

  • Abbruch- und Änderungsverbot begrenzt die bauliche Ausnutzung
  • Auflagen zu Material und Ausführung verteuern die Maßnahme
  • Erhöhte Absetzungen und Zuschüsse wirken gegenläufig

Was wir dafür prüfen

  • Eintrag in der Denkmalliste des Landes
  • Abgrenzung des Ensemble- oder Gesamtanlagenschutzes
  • Bereits erteilte denkmalschutzrechtliche Genehmigungen
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Weitere Merkmale

Hanglage und GeländeneigungEck- und MehrfrontgrundstückHinterliegergrundstück ohne eigene ErschließungÜbertiefe und ungünstiger ZuschnittAltlasten- und KampfmittelverdachtErbbaurecht und ErbbauzinsBaulast im BaulastenverzeichnisWege- und Leitungsrecht, GrunddienstbarkeitÜberschwemmungsgebiet und StarkregenrisikoLärm- und GeruchsimmissionInnenbereich nach § 34 BauGBAußenbereich nach § 35 BauGBSanierungsgebiet und AusgleichsbetragUmlegung und GrenzregelungErschließungsbeitrag und AnliegerbeiträgeGemeindliches Vorkaufsrecht
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