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Erbbaurecht und Erbbauzins

ErbbauRG, insbesondere §§ 9a und 27

Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, gehören Boden und Gebäude verschiedenen Personen. Bewertet werden dann zwei getrennte Rechte: das Erbbaurecht selbst und das mit ihm belastete Grundstück. Entscheidend sind die Restlaufzeit, die Höhe des Erbbauzinses im Verhältnis zum aktuellen Bodenwert und die vereinbarte Entschädigung für den Heimfall.

Wirkung auf den Bodenwert

  • Der Bodenwert wird um den Barwert der Erbbauzinsen und der Restlaufzeit korrigiert
  • Ein unter dem Marktniveau liegender Erbbauzins mindert den Wert des belasteten Grundstücks
  • Kurze Restlaufzeit ohne Verlängerungsaussicht drückt den Wert des Erbbaurechts stark

Was wir dafür prüfen

  • Erbbaurechtsvertrag mit Zins-, Anpassungs- und Heimfallklausel
  • Restlaufzeit zum Wertermittlungsstichtag
  • Aktueller Bodenwert als Bezugsgröße der Zinsanpassung nach § 9a ErbbauRG
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