Etwa die Hälfte der Aufträge kommt nicht vom Eigentümer, sondern von jemandem, der aus einem Mandat, einem Amt oder einem Gesellschaftszweck heraus einen belastbaren Bodenwert braucht. Jede dieser Gruppen braucht einen anderen Nachweis.
Sie bewerten privat — als Erbe, nach einer Trennung, als Vermieter oder Kapitalanleger? Dann führt der Bereich für private Anlässe schneller zum Ziel.
Bodenwerte, die im Schriftsatz tragen.
Bedarfswert, Kaufpreisaufteilung, Bodenwertanteil.
Wertangaben, die der Urkunde standhalten.
Beleihungswert und Marktwert, getrennt hergeleitet.
Öffentlich bestellt und vereidigt.
Bewertung im Auftrag des Nachlasses.
Verwertungswert für die Masse.
Genehmigungsfähige Werte für das Betreuungsgericht.
Grundstücksverkehr zum nachweisbaren Wert.
Erbbauzins und Vermögenserhalt.
Was der Boden bei dieser Ausnutzung trägt.
Hofübergabe, Flächentausch, Abfindung.
Pacht, Dienstbarkeit, Entschädigung.
Bestandsbewertung und Nachverdichtung.
Bewertung für die Kapitalanlage unter Aufsicht.