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Versicherungen und Versorgungswerke

Institutionelle Anleger halten Grundstücke unter einer Anlageverordnung und einer Aufsicht, die periodische, methodisch nachvollziehbare Bewertungen erwartet. Der Bodenwertanteil ist dabei der Teil, der nicht abgeschrieben wird — und deshalb der Teil, den die Prüfung zuerst hinterfragt.

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