Landwirtschaftliche Flächen folgen einem eigenen Markt: der Bodenrichtwert wird je Nutzungsart geführt, die Ertragsmesszahl steht im Liegenschaftskataster, und die Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz hängt am Verhältnis von Preis und Wert. Für Hofübergabe und Erbabfindung ist der Unterschied zwischen Ertragswert und Verkehrswert entscheidend.