Freiflächen-Photovoltaik, Windenergie und Leitungstrassen verändern den Bodenwert nicht durch Bebauung, sondern durch eine dauerhafte Belastung im Grundbuch. Was eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit wert ist und welche Entschädigung angemessen ist, lässt sich nur aus dem unbelasteten Bodenwert herleiten.