Im Bestand steckt der Bodenwert oft dort, wo noch nichts steht. Ob eine Nachverdichtung sich rechnet, entscheidet sich am Verhältnis von zusätzlich zulässiger Geschossfläche zum Bodenwert der Zone — und für den Jahresabschluss braucht es ohnehin eine Bewertung, die der Prüfung standhält.