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Vermieter & Bestandshalter · Bodenrichtwert Gewerbe & Industrie

Bodenrichtwert Gewerbe & Industrie für Vermieter

Bodenrichtwerte für Gewerbe- und Industriegebiete (G/GI) in BW — meist deutlich niedriger als Wohnbauflächen, aber mit eigenen Wertfaktoren (Zufahrt, Höhenrestriktion, Altlasten).

Speziell für Vermieter & Bestandshalter: Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV für den Wert — und ein Gutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer, das die AfA nach § 7 Abs. 4 EStG erhöhen kann.

Warum BRW Gewerbe bei Vermieter besonders sinnvoll ist

1

Die gesetzliche AfA unterstellt eine pauschale Nutzungsdauer. Weist ein Gutachten eine kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer nach, steigt der jährlich abziehbare Betrag — oft deutlich.

2

Ein vermietetes Mehrfamilienhaus wird über Reinertrag und Liegenschaftszinssatz bewertet. Beide gehören hergeleitet, nicht geschätzt: kleine Änderungen am Zinssatz bewegen das Ergebnis stark.

3

Banken verlangen oberhalb der Kleindarlehensgrenze eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen — bei Anschlussfinanzierung wie bei Erweiterung des Bestands.

Was im Bodenrichtwert Gewerbe & Industrie für Vermieter enthalten ist

Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV

Restnutzungsdauer für die AfA nach § 7 Abs. 4 EStG

Hergeleiteter Liegenschaftszinssatz statt Faustzahl

Mietausfallwagnis und Bewirtschaftungskosten begründet

Beleihungswert für die Bank

Bewertung ganzer Bestände

Häufige Fragen für Vermieter

Wie viel bringt ein Restnutzungsdauer-Gutachten wirklich?+

Das hängt am Gebäudewert, am Baujahr und an Ihrem Steuersatz. Der AfA-Rechner unter /tools stellt die gesetzliche AfA der verkürzten gegenüber und nennt die jährliche Differenz sowie den Steuervorteil — damit sehen Sie vor der Beauftragung, ob sich das Gutachten trägt.

Akzeptiert das Finanzamt jedes Gutachten zur Restnutzungsdauer?+

Verlangt wird ein begründetes Gutachten, das die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer herleitet — nicht eine Behauptung. Deshalb gehören Modernisierungsgrad, Bauzustand und die verwendete Modellstufe nachvollziehbar dokumentiert.

Wird ein vermietetes Objekt anders bewertet als ein selbst genutztes?+

Ja. Beim vermieteten Objekt steht der Ertrag im Vordergrund, beim selbst genutzten der Vergleich mit ähnlichen Kauffällen oder der Sachwert. Welches Verfahren führt, entscheidet die Objektart — nicht der Wunsch nach dem höheren Ergebnis.

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