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Investoren & Family Offices · Bodenrichtwert Gewerbe & Industrie

Bodenrichtwert Gewerbe & Industrie für Investoren

Bodenrichtwerte für Gewerbe- und Industriegebiete (G/GI) in BW — meist deutlich niedriger als Wohnbauflächen, aber mit eigenen Wertfaktoren (Zufahrt, Höhenrestriktion, Altlasten).

Speziell für Investoren & Family Offices: Unabhängige Wertermittlung vor der Entscheidung und Gutachten für Beleihung, Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauer danach. Ohne Interesse am Zustandekommen des Geschäfts.

Warum BRW Gewerbe bei Investoren besonders sinnvoll ist

1

Wir kaufen nicht, vermitteln nicht und verdienen nicht am Abschluss. Die Bewertung fällt so aus, wie sie ausfällt — das ist bei einer Ankaufsentscheidung der ganze Punkt.

2

Die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Gebäude bestimmt die Abschreibungsbasis für die gesamte Haltedauer. Sie wird häufig zu grob angesetzt und später vom Finanzamt korrigiert.

3

Oberhalb der Kleindarlehensgrenze verlangt die finanzierende Bank eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen.

Was im Bodenrichtwert Gewerbe & Industrie für Investoren enthalten ist

Wertermittlung vor Ankaufsentscheidung

Ertragswert mit hergeleitetem Liegenschaftszinssatz

Beleihungswert für die finanzierende Bank

Restnutzungsdauer für die AfA-Basis

Bewertung ganzer Portfolios

Unabhängig: keine Vermittlung, keine Erfolgsbeteiligung

Häufige Fragen für Investoren

Bewerten Sie auch vor dem Ankauf, also für den Käufer?+

Ja, und das ist einer der häufigeren Aufträge. Eine Wertermittlung vor der Entscheidung sagt Ihnen, ob der aufgerufene Preis durch Ertrag und Substanz gedeckt ist — bevor Sie bieten.

Können Sie ganze Portfolios bewerten?+

Ja. Der Aufwand richtet sich nach Zahl und Art der Objekte und danach, wie einheitlich die Unterlagen vorliegen. Für Bestände nennen wir das Honorar nach einer ersten Sichtung.

Wie unabhängig ist die Bewertung wirklich?+

Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand, nie nach dem Ergebnis, und das Büro tritt weder als Käufer noch als Vermittler auf. Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist das keine Selbstverpflichtung, sondern Bestellungsvoraussetzung.

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Kostenlose Ersteinschätzung vorab, danach ein Gutachten mit nachvollziehbar hergeleitetem Verkehrswert.

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