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Gutachten für Vermieter & Bestandshalter

Situation: Beim vermieteten Objekt entscheidet nicht der Quadratmeterpreis, sondern der Ertrag. Und beim Finanzamt entscheidet die Restnutzungsdauer darüber, wie viel Sie jedes Jahr abschreiben dürfen.

Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV für den Wert — und ein Gutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer, das die AfA nach § 7 Abs. 4 EStG erhöhen kann.

Warum ein Gutachten für Vermieter meist der bessere Weg ist

1

Die gesetzliche AfA unterstellt eine pauschale Nutzungsdauer. Weist ein Gutachten eine kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer nach, steigt der jährlich abziehbare Betrag — oft deutlich.

2

Ein vermietetes Mehrfamilienhaus wird über Reinertrag und Liegenschaftszinssatz bewertet. Beide gehören hergeleitet, nicht geschätzt: kleine Änderungen am Zinssatz bewegen das Ergebnis stark.

3

Banken verlangen oberhalb der Kleindarlehensgrenze eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen — bei Anschlussfinanzierung wie bei Erweiterung des Bestands.

Was wir für Vermieter konkret anbieten

Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV

Restnutzungsdauer für die AfA nach § 7 Abs. 4 EStG

Hergeleiteter Liegenschaftszinssatz statt Faustzahl

Mietausfallwagnis und Bewirtschaftungskosten begründet

Beleihungswert für die Bank

Bewertung ganzer Bestände

Häufige Fragen

Wie viel bringt ein Restnutzungsdauer-Gutachten wirklich?+

Das hängt am Gebäudewert, am Baujahr und an Ihrem Steuersatz. Der AfA-Rechner unter /tools stellt die gesetzliche AfA der verkürzten gegenüber und nennt die jährliche Differenz sowie den Steuervorteil — damit sehen Sie vor der Beauftragung, ob sich das Gutachten trägt.

Akzeptiert das Finanzamt jedes Gutachten zur Restnutzungsdauer?+

Verlangt wird ein begründetes Gutachten, das die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer herleitet — nicht eine Behauptung. Deshalb gehören Modernisierungsgrad, Bauzustand und die verwendete Modellstufe nachvollziehbar dokumentiert.

Wird ein vermietetes Objekt anders bewertet als ein selbst genutztes?+

Ja. Beim vermieteten Objekt steht der Ertrag im Vordergrund, beim selbst genutzten der Vergleich mit ähnlichen Kauffällen oder der Sachwert. Welches Verfahren führt, entscheidet die Objektart — nicht der Wunsch nach dem höheren Ergebnis.

Bereit für ein belastbares Gutachten?

Kostenlose Ersteinschätzung vorab, danach ein Gutachten mit nachvollziehbar hergeleitetem Verkehrswert.

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