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Vermieter & Bestandshalter · Bodenrichtwert für Erbschaftsteuer

Bodenrichtwert für Erbschaftsteuer für Vermieter

Das Finanzamt verwendet den Bodenrichtwert zur Berechnung der Erbschaftsteuer. Wir prüfen, ob der amtliche Wert sachgerecht ist oder ob ein Verkehrswertgutachten Steuern spart.

Speziell für Vermieter & Bestandshalter: Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV für den Wert — und ein Gutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer, das die AfA nach § 7 Abs. 4 EStG erhöhen kann.

Warum BRW Erbe bei Vermieter besonders sinnvoll ist

1

Die gesetzliche AfA unterstellt eine pauschale Nutzungsdauer. Weist ein Gutachten eine kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer nach, steigt der jährlich abziehbare Betrag — oft deutlich.

2

Ein vermietetes Mehrfamilienhaus wird über Reinertrag und Liegenschaftszinssatz bewertet. Beide gehören hergeleitet, nicht geschätzt: kleine Änderungen am Zinssatz bewegen das Ergebnis stark.

3

Banken verlangen oberhalb der Kleindarlehensgrenze eine Wertermittlung durch einen Sachverständigen — bei Anschlussfinanzierung wie bei Erweiterung des Bestands.

Was im Bodenrichtwert für Erbschaftsteuer für Vermieter enthalten ist

Ertragswertverfahren nach §§ 27–34 ImmoWertV

Restnutzungsdauer für die AfA nach § 7 Abs. 4 EStG

Hergeleiteter Liegenschaftszinssatz statt Faustzahl

Mietausfallwagnis und Bewirtschaftungskosten begründet

Beleihungswert für die Bank

Bewertung ganzer Bestände

Häufige Fragen für Vermieter

Wie viel bringt ein Restnutzungsdauer-Gutachten wirklich?+

Das hängt am Gebäudewert, am Baujahr und an Ihrem Steuersatz. Der AfA-Rechner unter /tools stellt die gesetzliche AfA der verkürzten gegenüber und nennt die jährliche Differenz sowie den Steuervorteil — damit sehen Sie vor der Beauftragung, ob sich das Gutachten trägt.

Akzeptiert das Finanzamt jedes Gutachten zur Restnutzungsdauer?+

Verlangt wird ein begründetes Gutachten, das die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer herleitet — nicht eine Behauptung. Deshalb gehören Modernisierungsgrad, Bauzustand und die verwendete Modellstufe nachvollziehbar dokumentiert.

Wird ein vermietetes Objekt anders bewertet als ein selbst genutztes?+

Ja. Beim vermieteten Objekt steht der Ertrag im Vordergrund, beim selbst genutzten der Vergleich mit ähnlichen Kauffällen oder der Sachwert. Welches Verfahren führt, entscheidet die Objektart — nicht der Wunsch nach dem höheren Ergebnis.

Bodenrichtwert für Erbschaftsteuer auch für andere Verkäufer

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