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Wohnungsunternehmen und Genossenschaften · Dentlein am Forst

Bodenwert ermitteln lassen in Dentlein am Forst — für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften

Im Bestand steckt der Bodenwert oft dort, wo noch nichts steht. Ob eine Nachverdichtung sich rechnet, entscheidet sich am Verhältnis von zusätzlich zulässiger Geschossfläche zum Bodenwert der Zone — und für den Jahresabschluss braucht es ohnehin eine Bewertung, die der Prüfung standhält.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 91599 Dentlein am Forst

Was wohnungsunternehmen und genossenschaften in Dentlein am Forst konkret brauchen

Bodenrichtwert für Dentlein am Forst — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Dentlein am Forst?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Werte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist dabei eine Rechengröße für eine Zone, kein Wert für Ihr Grundstück.
Reicht die BORIS-Auskunft für Dentlein am Forst oder braucht es ein Gutachten?
Für eine erste Orientierung reicht die Auskunft. Für Finanzamt, Gericht, Beleihung und jede Auseinandersetzung wird die qualifizierte schriftliche Würdigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt — dort ist die Herleitung der Zahl das Entscheidende, nicht die Zahl.
Was kostet eine Bodenwertermittlung in Dentlein am Forst?
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und ermitteltem Wert, in Anlehnung an die HOAI. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem Vollgutachten nach § 194 BauGB. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot; erfolgsabhängige Vergütung gibt es bei uns nicht, weil sie die Neutralität beschädigen würde.

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