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Wohnungsunternehmen und Genossenschaften · Heiligenstadt

Bodenwert ermitteln lassen in Heiligenstadt — für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften

Im Bestand steckt der Bodenwert oft dort, wo noch nichts steht. Ob eine Nachverdichtung sich rechnet, entscheidet sich am Verhältnis von zusätzlich zulässiger Geschossfläche zum Bodenwert der Zone — und für den Jahresabschluss braucht es ohnehin eine Bewertung, die der Prüfung standhält.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 37308 Heiligenstadt

Was wohnungsunternehmen und genossenschaften in Heiligenstadt konkret brauchen

Bodenrichtwert für Heiligenstadt — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen werden die Bodenrichtwerte über Geoportal Thüringen veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.

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Häufige Fragen

Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Heiligenstadt?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen werden die Werte über Geoportal Thüringen veröffentlicht. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist dabei eine Rechengröße für eine Zone, kein Wert für Ihr Grundstück.
Reicht die BORIS-Auskunft für Heiligenstadt oder braucht es ein Gutachten?
Für eine erste Orientierung reicht die Auskunft. Für Finanzamt, Gericht, Beleihung und jede Auseinandersetzung wird die qualifizierte schriftliche Würdigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt — dort ist die Herleitung der Zahl das Entscheidende, nicht die Zahl.
Was kostet eine Bodenwertermittlung in Heiligenstadt?
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und ermitteltem Wert, in Anlehnung an die HOAI. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem Vollgutachten nach § 194 BauGB. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot; erfolgsabhängige Vergütung gibt es bei uns nicht, weil sie die Neutralität beschädigen würde.

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