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Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung · Grafing b. München

Bodenwert ermitteln lassen in Grafing b. München — für Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung

Wer einen Nachlass verwaltet, haftet den Erben gegenüber für die Sorgfalt der Verwertung. Bei Grundstücken ist das heikel, weil ein Bodenrichtwert je nach Zuschnitt, Tiefe und Erschließungszustand deutlich neben dem tatsächlichen Wert liegen kann. Eine dokumentierte Bewertung ist der Nachweis, dass nicht unter Wert veräußert wurde.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 85567 Grafing b. München

Was nachlassverwaltung und testamentsvollstreckung in Grafing b. München konkret brauchen

Bodenrichtwert für Grafing b. München — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Grafing b. München?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Werte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist dabei eine Rechengröße für eine Zone, kein Wert für Ihr Grundstück.
Reicht die BORIS-Auskunft für Grafing b. München oder braucht es ein Gutachten?
Für eine erste Orientierung reicht die Auskunft. Für Finanzamt, Gericht, Beleihung und jede Auseinandersetzung wird die qualifizierte schriftliche Würdigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt — dort ist die Herleitung der Zahl das Entscheidende, nicht die Zahl.
Was kostet eine Bodenwertermittlung in Grafing b. München?
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und ermitteltem Wert, in Anlehnung an die HOAI. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem Vollgutachten nach § 194 BauGB. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot; erfolgsabhängige Vergütung gibt es bei uns nicht, weil sie die Neutralität beschädigen würde.

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