Wer einen Nachlass verwaltet, haftet den Erben gegenüber für die Sorgfalt der Verwertung. Bei Grundstücken ist das heikel, weil ein Bodenrichtwert je nach Zuschnitt, Tiefe und Erschließungszustand deutlich neben dem tatsächlichen Wert liegen kann. Eine dokumentierte Bewertung ist der Nachweis, dass nicht unter Wert veräußert wurde.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Niedersachsen werden die Bodenrichtwerte über BORIS Niedersachsen veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.
BORIS Niedersachsen öffnen