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Land- und Forstwirtschaft · Gräfelfing

Bodenwert ermitteln lassen in Gräfelfing — für Land- und Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Flächen folgen einem eigenen Markt: der Bodenrichtwert wird je Nutzungsart geführt, die Ertragsmesszahl steht im Liegenschaftskataster, und die Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz hängt am Verhältnis von Preis und Wert. Für Hofübergabe und Erbabfindung ist der Unterschied zwischen Ertragswert und Verkehrswert entscheidend.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 82166 Gräfelfing

Was land- und forstwirtschaft in Gräfelfing konkret brauchen

Bodenrichtwert für Gräfelfing — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Gräfelfing?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Werte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist dabei eine Rechengröße für eine Zone, kein Wert für Ihr Grundstück.
Reicht die BORIS-Auskunft für Gräfelfing oder braucht es ein Gutachten?
Für eine erste Orientierung reicht die Auskunft. Für Finanzamt, Gericht, Beleihung und jede Auseinandersetzung wird die qualifizierte schriftliche Würdigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt — dort ist die Herleitung der Zahl das Entscheidende, nicht die Zahl.
Was kostet eine Bodenwertermittlung in Gräfelfing?
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und ermitteltem Wert, in Anlehnung an die HOAI. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem Vollgutachten nach § 194 BauGB. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot; erfolgsabhängige Vergütung gibt es bei uns nicht, weil sie die Neutralität beschädigen würde.

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