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Land- und Forstwirtschaft · Unterbreizbach

Bodenwert ermitteln lassen in Unterbreizbach — für Land- und Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Flächen folgen einem eigenen Markt: der Bodenrichtwert wird je Nutzungsart geführt, die Ertragsmesszahl steht im Liegenschaftskataster, und die Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz hängt am Verhältnis von Preis und Wert. Für Hofübergabe und Erbabfindung ist der Unterschied zwischen Ertragswert und Verkehrswert entscheidend.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 36414 Unterbreizbach

Was land- und forstwirtschaft in Unterbreizbach konkret brauchen

Bodenrichtwert für Unterbreizbach — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen werden die Bodenrichtwerte über Geoportal Thüringen veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.

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Häufige Fragen

Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Unterbreizbach?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen werden die Werte über Geoportal Thüringen veröffentlicht. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist dabei eine Rechengröße für eine Zone, kein Wert für Ihr Grundstück.
Reicht die BORIS-Auskunft für Unterbreizbach oder braucht es ein Gutachten?
Für eine erste Orientierung reicht die Auskunft. Für Finanzamt, Gericht, Beleihung und jede Auseinandersetzung wird die qualifizierte schriftliche Würdigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt — dort ist die Herleitung der Zahl das Entscheidende, nicht die Zahl.
Was kostet eine Bodenwertermittlung in Unterbreizbach?
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und ermitteltem Wert, in Anlehnung an die HOAI. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem Vollgutachten nach § 194 BauGB. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot; erfolgsabhängige Vergütung gibt es bei uns nicht, weil sie die Neutralität beschädigen würde.

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