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Kommunen und Gemeinden · Lübeck St. Lorenz Nord

Bodenwert ermitteln lassen in Lübeck St. Lorenz Nord — für Kommunen und Gemeinden

Eine Gemeinde darf Grundstücke grundsätzlich nicht unter Wert abgeben — der Verkehrswert ist die haushaltsrechtliche Untergrenze und im Zweifel auch die beihilferechtliche. Bei Umlegung, Ausübung des Vorkaufsrechts und Einheimischenmodellen wird die Zahl zusätzlich politisch geprüft.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 23554 Lübeck St. Lorenz Nord

Was kommunen und gemeinden in Lübeck St. Lorenz Nord konkret brauchen

Bodenrichtwert für Lübeck St. Lorenz Nord — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.

Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein öffnen

Häufige Fragen

Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Lübeck St. Lorenz Nord?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein werden die Werte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein veröffentlicht. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist dabei eine Rechengröße für eine Zone, kein Wert für Ihr Grundstück.
Reicht die BORIS-Auskunft für Lübeck St. Lorenz Nord oder braucht es ein Gutachten?
Für eine erste Orientierung reicht die Auskunft. Für Finanzamt, Gericht, Beleihung und jede Auseinandersetzung wird die qualifizierte schriftliche Würdigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt — dort ist die Herleitung der Zahl das Entscheidende, nicht die Zahl.
Was kostet eine Bodenwertermittlung in Lübeck St. Lorenz Nord?
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und ermitteltem Wert, in Anlehnung an die HOAI. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem Vollgutachten nach § 194 BauGB. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot; erfolgsabhängige Vergütung gibt es bei uns nicht, weil sie die Neutralität beschädigen würde.

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