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Kommunen und Gemeinden · Premnitz

Bodenwert ermitteln lassen in Premnitz — für Kommunen und Gemeinden

Eine Gemeinde darf Grundstücke grundsätzlich nicht unter Wert abgeben — der Verkehrswert ist die haushaltsrechtliche Untergrenze und im Zweifel auch die beihilferechtliche. Bei Umlegung, Ausübung des Vorkaufsrechts und Einheimischenmodellen wird die Zahl zusätzlich politisch geprüft.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 14727 Premnitz

Was kommunen und gemeinden in Premnitz konkret brauchen

Bodenrichtwert für Premnitz — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Brandenburg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.

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Häufige Fragen

Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Premnitz?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Brandenburg werden die Werte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist dabei eine Rechengröße für eine Zone, kein Wert für Ihr Grundstück.
Reicht die BORIS-Auskunft für Premnitz oder braucht es ein Gutachten?
Für eine erste Orientierung reicht die Auskunft. Für Finanzamt, Gericht, Beleihung und jede Auseinandersetzung wird die qualifizierte schriftliche Würdigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt — dort ist die Herleitung der Zahl das Entscheidende, nicht die Zahl.
Was kostet eine Bodenwertermittlung in Premnitz?
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und ermitteltem Wert, in Anlehnung an die HOAI. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem Vollgutachten nach § 194 BauGB. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot; erfolgsabhängige Vergütung gibt es bei uns nicht, weil sie die Neutralität beschädigen würde.

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