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Kirchen und Stiftungen · Steinbach am Wald

Bodenwert ermitteln lassen in Steinbach am Wald — für Kirchen und Stiftungen

Wer Vermögen dauerhaft zu erhalten hat, verkauft selten und verpachtet oft. Der Erbbauzins bemisst sich am Bodenwert, und seine Anpassung nach § 9a ErbbauRG lebt genau davon, dass dieser Wert zum Anpassungsstichtag belegt ist. Aufsichtsbehörde und Stiftungsrat prüfen die Herleitung mit.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 96361 Steinbach am Wald

Was kirchen und stiftungen in Steinbach am Wald konkret brauchen

Bodenrichtwert für Steinbach am Wald — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Steinbach am Wald?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Werte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist dabei eine Rechengröße für eine Zone, kein Wert für Ihr Grundstück.
Reicht die BORIS-Auskunft für Steinbach am Wald oder braucht es ein Gutachten?
Für eine erste Orientierung reicht die Auskunft. Für Finanzamt, Gericht, Beleihung und jede Auseinandersetzung wird die qualifizierte schriftliche Würdigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt — dort ist die Herleitung der Zahl das Entscheidende, nicht die Zahl.
Was kostet eine Bodenwertermittlung in Steinbach am Wald?
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und ermitteltem Wert, in Anlehnung an die HOAI. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem Vollgutachten nach § 194 BauGB. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot; erfolgsabhängige Vergütung gibt es bei uns nicht, weil sie die Neutralität beschädigen würde.

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