Wer Vermögen dauerhaft zu erhalten hat, verkauft selten und verpachtet oft. Der Erbbauzins bemisst sich am Bodenwert, und seine Anpassung nach § 9a ErbbauRG lebt genau davon, dass dieser Wert zum Anpassungsstichtag belegt ist. Aufsichtsbehörde und Stiftungsrat prüfen die Herleitung mit.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen werden die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.
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