Wer Vermögen dauerhaft zu erhalten hat, verkauft selten und verpachtet oft. Der Erbbauzins bemisst sich am Bodenwert, und seine Anpassung nach § 9a ErbbauRG lebt genau davon, dass dieser Wert zum Anpassungsstichtag belegt ist. Aufsichtsbehörde und Stiftungsrat prüfen die Herleitung mit.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen werden die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.
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