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Energie- und Infrastrukturvorhaben · Neukirchen am Teisenberg

Bodenwert ermitteln lassen in Neukirchen am Teisenberg — für Energie- und Infrastrukturvorhaben

Freiflächen-Photovoltaik, Windenergie und Leitungstrassen verändern den Bodenwert nicht durch Bebauung, sondern durch eine dauerhafte Belastung im Grundbuch. Was eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit wert ist und welche Entschädigung angemessen ist, lässt sich nur aus dem unbelasteten Bodenwert herleiten.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 83364 Neukirchen am Teisenberg

Was energie- und infrastrukturvorhaben in Neukirchen am Teisenberg konkret brauchen

Bodenrichtwert für Neukirchen am Teisenberg — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Neukirchen am Teisenberg?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Werte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist dabei eine Rechengröße für eine Zone, kein Wert für Ihr Grundstück.
Reicht die BORIS-Auskunft für Neukirchen am Teisenberg oder braucht es ein Gutachten?
Für eine erste Orientierung reicht die Auskunft. Für Finanzamt, Gericht, Beleihung und jede Auseinandersetzung wird die qualifizierte schriftliche Würdigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt — dort ist die Herleitung der Zahl das Entscheidende, nicht die Zahl.
Was kostet eine Bodenwertermittlung in Neukirchen am Teisenberg?
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und ermitteltem Wert, in Anlehnung an die HOAI. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem Vollgutachten nach § 194 BauGB. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot; erfolgsabhängige Vergütung gibt es bei uns nicht, weil sie die Neutralität beschädigen würde.

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