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Gemeindliches Vorkaufsrecht · Siegelsbach

Gemeindliches Vorkaufsrecht in Siegelsbach — was das für den Bodenwert bedeutet

§§ 24 bis 28 BauGB

Der Gemeinde steht in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht zu — im Geltungsbereich eines Bebauungsplans für öffentliche Flächen, im Sanierungs- und Entwicklungsbereich, in Gebieten mit Erhaltungssatzung. Der Notar muss den Vertrag anzeigen, und bis zum Negativattest ist die Abwicklung offen. Übt die Gemeinde aus, kann sie den Preis unter bestimmten Voraussetzungen auf den Verkehrswert begrenzen.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 74936 Siegelsbach

Wirkung auf den Bodenwert

  • Die Ausübungsfrist verzögert die Abwicklung und mindert die Marktgängigkeit
  • Die Preislimitierung nach § 28 Abs. 3 BauGB kappt einen über dem Verkehrswert vereinbarten Preis
  • Ein vorliegendes Negativattest beseitigt die Unsicherheit

Was wir in Siegelsbach dafür beiziehen

  • Vorkaufsrechtssatzung und Erhaltungssatzung der Gemeinde
  • Lage im Sanierungs- oder Entwicklungsbereich
  • Vorliegendes Zeugnis über das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts

Bodenrichtwert für Siegelsbach — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-BW veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark gemeindliches vorkaufsrecht bei Ihrem Flurstück in Siegelsbach durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

BORIS-BW öffnen

Häufige Fragen

Mindert gemeindliches vorkaufsrecht den Bodenrichtwert in Siegelsbach automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Siegelsbach?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Werte über BORIS-BW. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist §§ 24 bis 28 BauGB.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Siegelsbach?
Für dieses Merkmal konkret: Vorkaufsrechtssatzung und Erhaltungssatzung der Gemeinde; Lage im Sanierungs- oder Entwicklungsbereich; Vorliegendes Zeugnis über das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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