§§ 24 bis 28 BauGB
Der Gemeinde steht in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht zu — im Geltungsbereich eines Bebauungsplans für öffentliche Flächen, im Sanierungs- und Entwicklungsbereich, in Gebieten mit Erhaltungssatzung. Der Notar muss den Vertrag anzeigen, und bis zum Negativattest ist die Abwicklung offen. Übt die Gemeinde aus, kann sie den Preis unter bestimmten Voraussetzungen auf den Verkehrswert begrenzen.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen werden die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen veröffentlicht.
Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark gemeindliches vorkaufsrecht bei Ihrem Flurstück in Ginsheim-Gustavsburg durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.
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