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Überschwemmungsgebiet und Starkregenrisiko · Nußloch

Überschwemmungsgebiet und Starkregenrisiko in Nußloch — was das für den Bodenwert bedeutet

§§ 76 bis 78 WHG

In einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet ist die Ausweisung neuer Baugebiete grundsätzlich untersagt und die Errichtung baulicher Anlagen nur ausnahmsweise zulässig. Hinzu kommen Auflagen zur hochwasserangepassten Bauweise und deutlich teurere oder gar nicht erhältliche Elementarschadenversicherung. Auch außerhalb der festgesetzten Gebiete wirken ausgewiesene Starkregengefahrenkarten inzwischen auf den Markt.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 69226 Nußloch

Wirkung auf den Bodenwert

  • Das Bauverbot nach § 78 WHG kann die Bebaubarkeit vollständig entziehen
  • Auflagen zur hochwasserangepassten Bauweise verteuern die Errichtung
  • Eingeschränkte Versicherbarkeit verkleinert den Käufer- und Finanziererkreis

Was wir in Nußloch dafür beiziehen

  • Festsetzung als Überschwemmungsgebiet in der Wasserrechtskarte des Landes
  • Hochwassergefahren- und Starkregengefahrenkarte der Kommune
  • Auskunft zur Versicherbarkeit nach ZÜRS-Zone

Bodenrichtwert für Nußloch — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-BW veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark überschwemmungsgebiet und starkregenrisiko bei Ihrem Flurstück in Nußloch durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

BORIS-BW öffnen

Häufige Fragen

Mindert überschwemmungsgebiet und starkregenrisiko den Bodenrichtwert in Nußloch automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Nußloch?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Werte über BORIS-BW. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist §§ 76 bis 78 WHG.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Nußloch?
Für dieses Merkmal konkret: Festsetzung als Überschwemmungsgebiet in der Wasserrechtskarte des Landes; Hochwassergefahren- und Starkregengefahrenkarte der Kommune; Auskunft zur Versicherbarkeit nach ZÜRS-Zone. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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