§§ 76 bis 78 WHG
In einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet ist die Ausweisung neuer Baugebiete grundsätzlich untersagt und die Errichtung baulicher Anlagen nur ausnahmsweise zulässig. Hinzu kommen Auflagen zur hochwasserangepassten Bauweise und deutlich teurere oder gar nicht erhältliche Elementarschadenversicherung. Auch außerhalb der festgesetzten Gebiete wirken ausgewiesene Starkregengefahrenkarten inzwischen auf den Markt.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz werden die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark überschwemmungsgebiet und starkregenrisiko bei Ihrem Flurstück in Marnheim durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.
LVermGeo Rheinland-Pfalz öffnen