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Überschwemmungsgebiet und Starkregenrisiko · Bremen

Überschwemmungsgebiet und Starkregenrisiko in Bremen — was das für den Bodenwert bedeutet

§§ 76 bis 78 WHG

In einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet ist die Ausweisung neuer Baugebiete grundsätzlich untersagt und die Errichtung baulicher Anlagen nur ausnahmsweise zulässig. Hinzu kommen Auflagen zur hochwasserangepassten Bauweise und deutlich teurere oder gar nicht erhältliche Elementarschadenversicherung. Auch außerhalb der festgesetzten Gebiete wirken ausgewiesene Starkregengefahrenkarten inzwischen auf den Markt.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 28239 Bremen

Wirkung auf den Bodenwert

  • Das Bauverbot nach § 78 WHG kann die Bebaubarkeit vollständig entziehen
  • Auflagen zur hochwasserangepassten Bauweise verteuern die Errichtung
  • Eingeschränkte Versicherbarkeit verkleinert den Käufer- und Finanziererkreis

Was wir in Bremen dafür beiziehen

  • Festsetzung als Überschwemmungsgebiet in der Wasserrechtskarte des Landes
  • Hochwassergefahren- und Starkregengefahrenkarte der Kommune
  • Auskunft zur Versicherbarkeit nach ZÜRS-Zone

Bodenrichtwert für Bremen — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bremen werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschuss Bremen veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark überschwemmungsgebiet und starkregenrisiko bei Ihrem Flurstück in Bremen durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

Gutachterausschuss Bremen öffnen

Häufige Fragen

Mindert überschwemmungsgebiet und starkregenrisiko den Bodenrichtwert in Bremen automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Bremen?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bremen laufen die Werte über Gutachterausschuss Bremen. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist §§ 76 bis 78 WHG.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Bremen?
Für dieses Merkmal konkret: Festsetzung als Überschwemmungsgebiet in der Wasserrechtskarte des Landes; Hochwassergefahren- und Starkregengefahrenkarte der Kommune; Auskunft zur Versicherbarkeit nach ZÜRS-Zone. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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