§§ 76 bis 78 WHG
In einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet ist die Ausweisung neuer Baugebiete grundsätzlich untersagt und die Errichtung baulicher Anlagen nur ausnahmsweise zulässig. Hinzu kommen Auflagen zur hochwasserangepassten Bauweise und deutlich teurere oder gar nicht erhältliche Elementarschadenversicherung. Auch außerhalb der festgesetzten Gebiete wirken ausgewiesene Starkregengefahrenkarten inzwischen auf den Markt.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Mecklenburg-Vorpommern werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D.
Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark überschwemmungsgebiet und starkregenrisiko bei Ihrem Flurstück in Krakow am See durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.
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