07154 8172421
Branchen
Ratgeber
Projekte
Kontakt
Termin buchen
Sanierungsgebiet und Ausgleichsbetrag · Stuttgart

Sanierungsgebiet und Ausgleichsbetrag in Stuttgart — was das für den Bodenwert bedeutet

§§ 136 ff. BauGB, Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB

Liegt das Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, steht im Grundbuch ein Sanierungsvermerk, und Verkauf wie bauliche Änderung sind genehmigungspflichtig. Am Ende der Sanierung wird ein Ausgleichsbetrag erhoben: die Differenz zwischen Anfangs- und Endwert des Bodens. Wer beim Kauf nur den Kaufpreis rechnet, übersieht eine Zahlungspflicht, die erst Jahre später fällig wird.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 70437 Stuttgart

Wirkung auf den Bodenwert

  • Der noch offene Ausgleichsbetrag ist eine künftige Last und mindert den heutigen Wert
  • Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB verzögert Verkauf und Umbau
  • Die abgeschlossene Sanierung selbst hebt das Lageniveau

Was wir in Stuttgart dafür beiziehen

  • Sanierungsvermerk in Abteilung II des Grundbuchs
  • Sanierungssatzung und Stand des Verfahrens
  • Bereits ergangene Ablösevereinbarung oder Ausgleichsbetragsbescheid

Bodenrichtwert für Stuttgart — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-BW veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark sanierungsgebiet und ausgleichsbetrag bei Ihrem Flurstück in Stuttgart durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

BORIS-BW öffnen

Häufige Fragen

Mindert sanierungsgebiet und ausgleichsbetrag den Bodenrichtwert in Stuttgart automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Stuttgart?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Werte über BORIS-BW. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist §§ 136 ff. BauGB, Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Stuttgart?
Für dieses Merkmal konkret: Sanierungsvermerk in Abteilung II des Grundbuchs; Sanierungssatzung und Stand des Verfahrens; Bereits ergangene Ablösevereinbarung oder Ausgleichsbetragsbescheid. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

Leistungen in Stuttgart

Weitere Merkmale

WhatsApp Chat starten
07154 8172421Anfragen