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Sanierungsgebiet und Ausgleichsbetrag · Fuldatal

Sanierungsgebiet und Ausgleichsbetrag in Fuldatal — was das für den Bodenwert bedeutet

§§ 136 ff. BauGB, Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB

Liegt das Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, steht im Grundbuch ein Sanierungsvermerk, und Verkauf wie bauliche Änderung sind genehmigungspflichtig. Am Ende der Sanierung wird ein Ausgleichsbetrag erhoben: die Differenz zwischen Anfangs- und Endwert des Bodens. Wer beim Kauf nur den Kaufpreis rechnet, übersieht eine Zahlungspflicht, die erst Jahre später fällig wird.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 34233 Fuldatal

Wirkung auf den Bodenwert

  • Der noch offene Ausgleichsbetrag ist eine künftige Last und mindert den heutigen Wert
  • Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB verzögert Verkauf und Umbau
  • Die abgeschlossene Sanierung selbst hebt das Lageniveau

Was wir in Fuldatal dafür beiziehen

  • Sanierungsvermerk in Abteilung II des Grundbuchs
  • Sanierungssatzung und Stand des Verfahrens
  • Bereits ergangene Ablösevereinbarung oder Ausgleichsbetragsbescheid

Bodenrichtwert für Fuldatal — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen werden die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark sanierungsgebiet und ausgleichsbetrag bei Ihrem Flurstück in Fuldatal durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

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Häufige Fragen

Mindert sanierungsgebiet und ausgleichsbetrag den Bodenrichtwert in Fuldatal automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Fuldatal?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen laufen die Werte über BORIS Hessen. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist §§ 136 ff. BauGB, Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Fuldatal?
Für dieses Merkmal konkret: Sanierungsvermerk in Abteilung II des Grundbuchs; Sanierungssatzung und Stand des Verfahrens; Bereits ergangene Ablösevereinbarung oder Ausgleichsbetragsbescheid. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

Leistungen in Fuldatal

Weitere Merkmale

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