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Lärm- und Geruchsimmission · Berlin

Lärm- und Geruchsimmission in Berlin — was das für den Bodenwert bedeutet

BImSchG, 16. und 18. BImSchV, TA Lärm, DIN 18005

Verkehrs-, Gewerbe- oder Landwirtschaftsimmissionen wirken doppelt: Sie mindern die Wohnqualität und damit die Zahlungsbereitschaft, und sie lösen bauliche Anforderungen an den Schallschutz aus — bis hin zu Grundrissbindungen, wenn schutzbedürftige Räume zur lauten Seite nicht zulässig sind. In der Nähe landwirtschaftlicher Betriebe kommen Geruchsimmissionen mit eigenen Abstandsregeln hinzu.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 13357 Berlin

Wirkung auf den Bodenwert

  • Sinkende Zahlungsbereitschaft für Wohnnutzung, gewerbliche Nutzung oft unbeeinträchtigt
  • Anforderungen an den passiven Schallschutz verteuern den Bau
  • Grundrissbindungen können die verwertbare Geschossfläche verringern

Was wir in Berlin dafür beiziehen

  • Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie und Lärmaktionsplan
  • Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan
  • Abstände zu emittierenden Betrieben und Anlagen

Bodenrichtwert für Berlin — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Berlin werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark lärm- und geruchsimmission bei Ihrem Flurstück in Berlin durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

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Häufige Fragen

Mindert lärm- und geruchsimmission den Bodenrichtwert in Berlin automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Berlin?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Berlin laufen die Werte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern das bundesweite BORIS-D. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist BImSchG, 16. und 18. BImSchV, TA Lärm, DIN 18005.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Berlin?
Für dieses Merkmal konkret: Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie und Lärmaktionsplan; Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Abstände zu emittierenden Betrieben und Anlagen. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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