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Innenbereich nach § 34 BauGB · Schöppingen

Innenbereich nach § 34 BauGB in Schöppingen — was das für den Bodenwert bedeutet

§ 34 BauGB

Wo kein Bebauungsplan gilt, das Grundstück aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, richtet sich die Zulässigkeit nach dem Einfügen in die nähere Umgebung. Das ist eine Wertfrage mit erheblicher Bandbreite: Maß und Art der baulichen Nutzung ergeben sich aus dem, was ringsum tatsächlich steht — und wo die Grenze des Innenbereichs verläuft, ist im Randbereich regelmäßig streitig.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 48624 Schöppingen

Wirkung auf den Bodenwert

  • Die zulässige Ausnutzung ergibt sich aus der Umgebung und nicht aus einer Festsetzung
  • Rechtsunsicherheit am Ortsrand mindert den Wert bis zur Klärung
  • Eine Bauvoranfrage kann die Unsicherheit beseitigen und den Wert heben

Was wir in Schöppingen dafür beiziehen

  • Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
  • Aufmaß der Umgebungsbebauung zu Maß und Art der Nutzung
  • Vorliegender Bauvorbescheid oder Auskunft der Baurechtsbehörde

Bodenrichtwert für Schöppingen — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen werden die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark innenbereich nach § 34 baugb bei Ihrem Flurstück in Schöppingen durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

BORIS-NRW öffnen

Häufige Fragen

Mindert innenbereich nach § 34 baugb den Bodenrichtwert in Schöppingen automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Schöppingen?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen laufen die Werte über BORIS-NRW. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist § 34 BauGB.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Schöppingen?
Für dieses Merkmal konkret: Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils; Aufmaß der Umgebungsbebauung zu Maß und Art der Nutzung; Vorliegender Bauvorbescheid oder Auskunft der Baurechtsbehörde. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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