§ 8 ImmoWertV 2021, Umrechnungskoeffizienten der Gutachterausschüsse
Der Bodenrichtwert gilt für eine lagetypische Grundstückstiefe. Reicht die Parzelle deutlich weiter nach hinten, ist der überschießende Teil in der Regel nicht mehr bebaubar und wird nur als Gartenland bewertet. Umgekehrt drückt ein schmaler, spitz zulaufender oder verwinkelter Zuschnitt das Baufenster so weit zusammen, dass die zulässige Geschossfläche gar nicht ausgenutzt werden kann.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen werden die Bodenrichtwerte über Geoportal Thüringen veröffentlicht.
Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark übertiefe und ungünstiger zuschnitt bei Ihrem Flurstück in Themar durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.
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