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Übertiefe und ungünstiger Zuschnitt · Kirchdorf a. Inn

Übertiefe und ungünstiger Zuschnitt in Kirchdorf a. Inn — was das für den Bodenwert bedeutet

§ 8 ImmoWertV 2021, Umrechnungskoeffizienten der Gutachterausschüsse

Der Bodenrichtwert gilt für eine lagetypische Grundstückstiefe. Reicht die Parzelle deutlich weiter nach hinten, ist der überschießende Teil in der Regel nicht mehr bebaubar und wird nur als Gartenland bewertet. Umgekehrt drückt ein schmaler, spitz zulaufender oder verwinkelter Zuschnitt das Baufenster so weit zusammen, dass die zulässige Geschossfläche gar nicht ausgenutzt werden kann.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 84375 Kirchdorf a. Inn

Wirkung auf den Bodenwert

  • Der übertiefe Teil geht nur mit einem Bruchteil des Bodenrichtwerts ein
  • Ungünstiger Zuschnitt verhindert die Ausnutzung der zulässigen GFZ
  • Der Gutachterausschuss veröffentlicht dafür eigene Umrechnungskoeffizienten

Was wir in Kirchdorf a. Inn dafür beiziehen

  • Flurkarte und amtliches Aufmaß des Zuschnitts
  • Umrechnungskoeffizienten des zuständigen Gutachterausschusses
  • Baufensterstudie unter den Festsetzungen des Bebauungsplans

Bodenrichtwert für Kirchdorf a. Inn — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark übertiefe und ungünstiger zuschnitt bei Ihrem Flurstück in Kirchdorf a. Inn durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Mindert übertiefe und ungünstiger zuschnitt den Bodenrichtwert in Kirchdorf a. Inn automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Kirchdorf a. Inn?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Werte über Gutachterausschüsse Bayern. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist § 8 ImmoWertV 2021, Umrechnungskoeffizienten der Gutachterausschüsse.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Kirchdorf a. Inn?
Für dieses Merkmal konkret: Flurkarte und amtliches Aufmaß des Zuschnitts; Umrechnungskoeffizienten des zuständigen Gutachterausschusses; Baufensterstudie unter den Festsetzungen des Bebauungsplans. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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