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Übertiefe und ungünstiger Zuschnitt · Berlin

Übertiefe und ungünstiger Zuschnitt in Berlin — was das für den Bodenwert bedeutet

§ 8 ImmoWertV 2021, Umrechnungskoeffizienten der Gutachterausschüsse

Der Bodenrichtwert gilt für eine lagetypische Grundstückstiefe. Reicht die Parzelle deutlich weiter nach hinten, ist der überschießende Teil in der Regel nicht mehr bebaubar und wird nur als Gartenland bewertet. Umgekehrt drückt ein schmaler, spitz zulaufender oder verwinkelter Zuschnitt das Baufenster so weit zusammen, dass die zulässige Geschossfläche gar nicht ausgenutzt werden kann.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 12347 Berlin

Wirkung auf den Bodenwert

  • Der übertiefe Teil geht nur mit einem Bruchteil des Bodenrichtwerts ein
  • Ungünstiger Zuschnitt verhindert die Ausnutzung der zulässigen GFZ
  • Der Gutachterausschuss veröffentlicht dafür eigene Umrechnungskoeffizienten

Was wir in Berlin dafür beiziehen

  • Flurkarte und amtliches Aufmaß des Zuschnitts
  • Umrechnungskoeffizienten des zuständigen Gutachterausschusses
  • Baufensterstudie unter den Festsetzungen des Bebauungsplans

Bodenrichtwert für Berlin — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Berlin werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark übertiefe und ungünstiger zuschnitt bei Ihrem Flurstück in Berlin durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

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Häufige Fragen

Mindert übertiefe und ungünstiger zuschnitt den Bodenrichtwert in Berlin automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Berlin?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Berlin laufen die Werte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern das bundesweite BORIS-D. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist § 8 ImmoWertV 2021, Umrechnungskoeffizienten der Gutachterausschüsse.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Berlin?
Für dieses Merkmal konkret: Flurkarte und amtliches Aufmaß des Zuschnitts; Umrechnungskoeffizienten des zuständigen Gutachterausschusses; Baufensterstudie unter den Festsetzungen des Bebauungsplans. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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