§§ 127 ff. BauGB, Kommunalabgabengesetze der Länder
Der Bodenrichtwert wird von den Gutachterausschüssen mit dem Zusatz erschließungsbeitragsfrei oder erschließungsbeitragspflichtig veröffentlicht — und der Unterschied zwischen beiden ist keine Nebensache, sondern genau der Betrag, den die Gemeinde noch erheben kann. Bis zu 90 Prozent des beitragsfähigen Aufwands trägt der Anlieger. Wer die beiden Angaben verwechselt, rechnet mit dem falschen Ausgangswert.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht.
Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark erschließungsbeitrag und anliegerbeiträge bei Ihrem Flurstück in Bad Wiessee durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.
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