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Erbbaurecht und Erbbauzins · Hochstadt a.Main

Erbbaurecht und Erbbauzins in Hochstadt a.Main — was das für den Bodenwert bedeutet

ErbbauRG, insbesondere §§ 9a und 27

Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, gehören Boden und Gebäude verschiedenen Personen. Bewertet werden dann zwei getrennte Rechte: das Erbbaurecht selbst und das mit ihm belastete Grundstück. Entscheidend sind die Restlaufzeit, die Höhe des Erbbauzinses im Verhältnis zum aktuellen Bodenwert und die vereinbarte Entschädigung für den Heimfall.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 96272 Hochstadt a.Main

Wirkung auf den Bodenwert

  • Der Bodenwert wird um den Barwert der Erbbauzinsen und der Restlaufzeit korrigiert
  • Ein unter dem Marktniveau liegender Erbbauzins mindert den Wert des belasteten Grundstücks
  • Kurze Restlaufzeit ohne Verlängerungsaussicht drückt den Wert des Erbbaurechts stark

Was wir in Hochstadt a.Main dafür beiziehen

  • Erbbaurechtsvertrag mit Zins-, Anpassungs- und Heimfallklausel
  • Restlaufzeit zum Wertermittlungsstichtag
  • Aktueller Bodenwert als Bezugsgröße der Zinsanpassung nach § 9a ErbbauRG

Bodenrichtwert für Hochstadt a.Main — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark erbbaurecht und erbbauzins bei Ihrem Flurstück in Hochstadt a.Main durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Mindert erbbaurecht und erbbauzins den Bodenrichtwert in Hochstadt a.Main automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Hochstadt a.Main?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Werte über Gutachterausschüsse Bayern. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist ErbbauRG, insbesondere §§ 9a und 27.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Hochstadt a.Main?
Für dieses Merkmal konkret: Erbbaurechtsvertrag mit Zins-, Anpassungs- und Heimfallklausel; Restlaufzeit zum Wertermittlungsstichtag; Aktueller Bodenwert als Bezugsgröße der Zinsanpassung nach § 9a ErbbauRG. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

Leistungen in Hochstadt a.Main

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