ErbbauRG, insbesondere §§ 9a und 27
Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, gehören Boden und Gebäude verschiedenen Personen. Bewertet werden dann zwei getrennte Rechte: das Erbbaurecht selbst und das mit ihm belastete Grundstück. Entscheidend sind die Restlaufzeit, die Höhe des Erbbauzinses im Verhältnis zum aktuellen Bodenwert und die vereinbarte Entschädigung für den Heimfall.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-BW veröffentlicht.
Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark erbbaurecht und erbbauzins bei Ihrem Flurstück in Weissach durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.
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