ErbbauRG, insbesondere §§ 9a und 27
Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, gehören Boden und Gebäude verschiedenen Personen. Bewertet werden dann zwei getrennte Rechte: das Erbbaurecht selbst und das mit ihm belastete Grundstück. Entscheidend sind die Restlaufzeit, die Höhe des Erbbauzinses im Verhältnis zum aktuellen Bodenwert und die vereinbarte Entschädigung für den Heimfall.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Sachsen werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D.
Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark erbbaurecht und erbbauzins bei Ihrem Flurstück in Hartmannsdorf-Reichenau durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.
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