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Denkmalschutz und Ensembleschutz · Übach-Palenberg

Denkmalschutz und Ensembleschutz in Übach-Palenberg — was das für den Bodenwert bedeutet

Landesdenkmalschutzgesetze, §§ 7i und 10f EStG

Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung verändert oder abgebrochen werden, und selbst die Lage in einem geschützten Ensemble bindet die Gestaltung des Neubaus. Das begrenzt die Ausnutzung und verteuert das Bauen. Auf der anderen Seite stehen erhöhte Absetzungen nach §§ 7i, 10f EStG und Zuschüsse, die den Nachteil je nach Fall spürbar dämpfen.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 52531 Übach-Palenberg

Wirkung auf den Bodenwert

  • Abbruch- und Änderungsverbot begrenzt die bauliche Ausnutzung
  • Auflagen zu Material und Ausführung verteuern die Maßnahme
  • Erhöhte Absetzungen und Zuschüsse wirken gegenläufig

Was wir in Übach-Palenberg dafür beiziehen

  • Eintrag in der Denkmalliste des Landes
  • Abgrenzung des Ensemble- oder Gesamtanlagenschutzes
  • Bereits erteilte denkmalschutzrechtliche Genehmigungen

Bodenrichtwert für Übach-Palenberg — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen werden die Bodenrichtwerte über BORIS-NRW veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark denkmalschutz und ensembleschutz bei Ihrem Flurstück in Übach-Palenberg durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

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Häufige Fragen

Mindert denkmalschutz und ensembleschutz den Bodenrichtwert in Übach-Palenberg automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Übach-Palenberg?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Nordrhein-Westfalen laufen die Werte über BORIS-NRW. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist Landesdenkmalschutzgesetze, §§ 7i und 10f EStG.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Übach-Palenberg?
Für dieses Merkmal konkret: Eintrag in der Denkmalliste des Landes; Abgrenzung des Ensemble- oder Gesamtanlagenschutzes; Bereits erteilte denkmalschutzrechtliche Genehmigungen. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

Leistungen in Übach-Palenberg

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