Landesbauordnungen, Baulastenverzeichnis der Baurechtsbehörde
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baurechtsbehörde — Abstandsflächen-, Vereinigungs-, Stellplatz- oder Zufahrtsbaulast. Sie steht NICHT im Grundbuch, sondern in einem eigenen Verzeichnis, und wird deshalb bei Kauf und Bewertung regelmäßig übersehen. Wirksam ist sie trotzdem, und sie kann das Baufenster des belasteten Grundstücks erheblich beschneiden.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Sachsen werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D.
Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark baulast im baulastenverzeichnis bei Ihrem Flurstück in Großdubrau durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.
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