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Außenbereich nach § 35 BauGB · Kaltental

Außenbereich nach § 35 BauGB in Kaltental — was das für den Bodenwert bedeutet

§ 35 BauGB

Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben regelmäßig zulässig — Land- und Forstwirtschaft, Energieerzeugung aus Wind, Wasser oder Biomasse, ortsgebundene Betriebe. Alles andere ist ein sonstiges Vorhaben und scheitert in aller Regel an entgegenstehenden öffentlichen Belangen. Für den Wert heißt das: Der Bodenrichtwert einer benachbarten Bauzone ist hier keine Bezugsgröße.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 87662 Kaltental

Wirkung auf den Bodenwert

  • Ohne Privilegierung ist der Wert der einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche
  • Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB hebt den Wert deutlich an
  • Bestandsschutz für vorhandene Gebäude wirkt eigenständig auf den Wert

Was wir in Kaltental dafür beiziehen

  • Darstellung im Flächennutzungsplan
  • Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB im Einzelfall
  • Bestandsschutz und bereits erteilte Genehmigungen

Bodenrichtwert für Kaltental — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark außenbereich nach § 35 baugb bei Ihrem Flurstück in Kaltental durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Mindert außenbereich nach § 35 baugb den Bodenrichtwert in Kaltental automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Kaltental?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern laufen die Werte über Gutachterausschüsse Bayern. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist § 35 BauGB.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Kaltental?
Für dieses Merkmal konkret: Darstellung im Flächennutzungsplan; Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB im Einzelfall; Bestandsschutz und bereits erteilte Genehmigungen. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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