§ 35 BauGB
Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben regelmäßig zulässig — Land- und Forstwirtschaft, Energieerzeugung aus Wind, Wasser oder Biomasse, ortsgebundene Betriebe. Alles andere ist ein sonstiges Vorhaben und scheitert in aller Regel an entgegenstehenden öffentlichen Belangen. Für den Wert heißt das: Der Bodenrichtwert einer benachbarten Bauzone ist hier keine Bezugsgröße.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht.
Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark außenbereich nach § 35 baugb bei Ihrem Flurstück in Missen-Wilhams durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.
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