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Außenbereich nach § 35 BauGB · Hornbach

Außenbereich nach § 35 BauGB in Hornbach — was das für den Bodenwert bedeutet

§ 35 BauGB

Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben regelmäßig zulässig — Land- und Forstwirtschaft, Energieerzeugung aus Wind, Wasser oder Biomasse, ortsgebundene Betriebe. Alles andere ist ein sonstiges Vorhaben und scheitert in aller Regel an entgegenstehenden öffentlichen Belangen. Für den Wert heißt das: Der Bodenrichtwert einer benachbarten Bauzone ist hier keine Bezugsgröße.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 66500 Hornbach

Wirkung auf den Bodenwert

  • Ohne Privilegierung ist der Wert der einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche
  • Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB hebt den Wert deutlich an
  • Bestandsschutz für vorhandene Gebäude wirkt eigenständig auf den Wert

Was wir in Hornbach dafür beiziehen

  • Darstellung im Flächennutzungsplan
  • Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB im Einzelfall
  • Bestandsschutz und bereits erteilte Genehmigungen

Bodenrichtwert für Hornbach — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz werden die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark außenbereich nach § 35 baugb bei Ihrem Flurstück in Hornbach durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

LVermGeo Rheinland-Pfalz öffnen

Häufige Fragen

Mindert außenbereich nach § 35 baugb den Bodenrichtwert in Hornbach automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Hornbach?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Werte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist § 35 BauGB.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Hornbach?
Für dieses Merkmal konkret: Darstellung im Flächennutzungsplan; Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB im Einzelfall; Bestandsschutz und bereits erteilte Genehmigungen. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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